
Wie sind meine Pflichten bei der Archivierung?
Die Aufbewahrungszeit für elektronische Rechnungen beträgt 10 Jahre, beginnend mit dem Abschluß des laufenden Geschäftsjahres. Elektronische Rechnungen sind auch elektronisch zu archivieren. dies muß nicht zwingend im eigenen Unternehmen erfolgen, sondern kann auch einem Dienstleister übertragen werden.
In jedem Fall sind bei elektronisch übermittelten Rechnungen neben der Rechnung auch die Nachweise über die Echtheit und Unversehrtheit der Daten aufzubewahren. Dies erfolgt durch die Archivierung der qualifizierten elektronischenSignatur und des Verifikationsprotokolls.
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