
Ist der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen zulässig?
Ja, seit dem 1.1.2002 wird dies seitens des Umsatzsteuergesetzes §14 explizit bejaht. Allerdings sind einige formale Voraussetzungen zu erfüllen: Die elektronische Rechnungen muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Sie müssen als Rechnungsempfänger prüfen, ob die Echtheit und die Unverfälschheit der Rechnung gewährleistet sind (Verifikation). Und Sie müssen diese elektronische Rechnungen inkl. des Prüfberichts elektronisch archivieren.
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