FAQs

FAQs

Was muss der Empfänger einer elektronischen Rechnung bzgl. der Archivierung beachten?

Gemäß der GDPdU muß Folgendes mindestens 10 Jahre unveränderlich gespeichert werden:

Die elektronische Rechnungs selbst (Rechnungsoriginal), die elektronische Signatur, bei Konvertierung der elektronischen Rechnungsdaten in ein Inhouse-Format auch dieses Inhouse-Format inkl. der Konvertierungsschlüssel, das Signaturprüfprotokoll, wenn Sie Verschlüsselungstechniken einsetzen auch die Entschlüsselungsalgorithmen und Schlüssel,

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